Für die Autofahrer kommt nun langsam wieder die Zeit, in der man sich Gedanken über den Reifenwechsel macht – oder zumindest machen sollte. Aber müssen überhaupt Winterreifen verwendet werden ? Was genau sind Winterreifen und was passiert eigentlich, wenn keine Winterreifen montiert sind?
Zunächst einmal: Es gibt keine allgemeine Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass eigentlich immer mit „normalen“ Reifen gefahren werden kann. Jedoch darf das Fahrzeug dann nicht benutzen, wenn „(…) Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglatte oder Reifglätte (…)“, § 2 Abs. 3a StVO, auf der Straße herrscht. Kurz gesagt, wenn winterliche Bedingungen vorliegen, darf ein Fahrzeug nur auf der Straße gefahren werden, wenn es mit Winterreifen ausgerüstet ist.
Was genau jetzt Winterreifen sind, wurde durch den Gesetzgeber, also durch den Bundestag, mit Wirkung zum 1.Juli 2017 neu definiert. Winterreifen im Sinne der Straßenverkehrsordnung sind solche, „(…) durch deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Bauart vor allem, die Fahreigenschaft bei Schnee gegenüber normalen Reifen (…) verbessert werden (…)“, § 36 Abs. 4 Nr. 1 StVZO. Weil dies die wenigsten von uns auf Anhieb erkennen können, sind diese Reifen mit einem speziellen Symbol versehen, ein „(…) Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) (…)“,§ 36 Abs. 4 Nr. 2 StVZO. Damit ist das das M+S-Zeichen (Mud + Snow/Matsch + Schnee) „Schnee von gestern“ und kein sicheres Symbol mehr für zugelassene Winterreifen.

Wer bei winterlichen Bedingungen ohne richtige Winterreifen fährt, riskiert nach dem Bußgeldkatalog einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld von 60,00 €, wer dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert, zum Beispiel weil er auf der Straße nicht mehr weiterfahren kann, einen Punkt und 80,00 € Bußgeld und wer dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, einen Punkt und 120,00 € Bußgeld.
Neu ist, dass auch der Fahrzeughalter ein Bußgeld erhalten kann, wenn er zulässt, dass sein Fahrzeug ohne Winterreifen verwendet wird. Dazu kommt, dass bei einen Unfall die Gerichte in der Regel ein hohes Mitverschulden sehen, falls keine Winterreifen verwendet wurden.
Aber schon aus eigenem Interesse und zur eigenen Sicherheit sollte mit Winterreifen gefahren werden, um möglichst sicher unterwegs zu sein.
P.S.: Keine Sorge, falls ihr noch alte Reifen ohne Alpine-Symbol habt. Der Gesetzgeber hat eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2024 vorgesehen, § 36 Abs. 4a StVZO, in welcher ihr eure M+S Reifen weiterverwenden könnt. Wichtig ist nur, dass diese vor dem 31. Dezember 2017 hergestellt wurden, § 36 Abs. 4a Satz 2 StVZO. Das erfahrt ihr schnell über die DOT-Nummer an der Reifenflanke, eine vierstellige Zahl, bei welcher die ersten beiden Stellen für die Produktionswoche und die letzten beiden für das Produktionsjahr stehen.